Vorwort
Wir freuen uns, die Nummer 57-1 der Zeitschrift für Militärrecht und Kriegsrecht vorzustellen. Diese Nummer enthält Beiträge, die das Interesse unserer Leserinnen und Leser wecken werden, weil sehr aktuelle Themen in verschiedenen Bereichen des internationalen Rechts, die in den Rahmen unserer Veröffentlichung fallen, erörtert werden.
Eröffnet wird diese Nummer mit den Überlegungen von Matteo Tondini über die Legitimität staatlich organisierter Spionage nach internationalem Recht im Licht der derzeitigen ‘neorealistischen Verschiebung in internationalen Beziehungen’, die den bestehenden Wettbewerb zwischen Staaten verschlimmert, und somit einen Nährboden für Spionageaktivitäten schafft. Die Wechselwirkung und der potenzielle Widerspruch zwischen diesen Aktivitäten und den internationalen gesetzlichen Verpflichtungen von Staaten veranlassen die Debatte über die Legitimität der Spionage, deren Ausmaß und Grenzen.
Der folgende Beitrag, von Hanna Bourgeois und Jean-Emmanuel Perrin, in dem sich die Aufmerksamkeit auf den Bereich der Menschenrechte und des humanitären Rechts verlagert, prüft die Frage der Gewaltanwendung bei der Durchführung einer Mission im Kontext gegenwärtiger Operationen. Die Autoren geben einen Überblick über den vorhandenen gesetzlichen Rahmen, der auf die Anwendung von (potenziell tödlicher) Gewalt anwendbar ist, und dies sowohl bei der Durchführung von Kampfhandlungen als außerhalb der Durchführung von Kampfhandlungen, und werfen Fragen bezüglich der Geeignetheit dieses Rahmens zur wirksamen Regelung von Militäreinsätzen im Ausland auf.
In den jüngsten Jahren hat es besonders viele rechtliche Diskussionen über die Terrorgefahr und die Terrorbekämpfungsmittel im In- und Ausland gegeben. Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung haben die Aufmerksamkeit der Kommentatoren in verschiedenen Ländern, auch in Belgien, erregt. Artikel 141bis des belgischen Strafgesetzbuches enthält die sogenannte Ausnahme für internationales humanitäres Recht, welche die Anwendung der Bestimmungen bezüglich terroristischer Straftaten auf ‘Handlungen der Streitkräfte während eines bewaffneten Konflikts, wie sie durch das humanitäre Völkerrecht geregelt sind’, ausschließt. Zwei Beiträge, beziehungsweise von Marine Wéry und Julien Tropini, nehmen Stellung zu verschiedenen Aspekten in Bezug auf die Anwendung und Interpretation dieser spezifischen Bestimmung durch die belgischen Gerichte. Während Wéry die Tragweite der Rechtsprechung und die Verwendung der Konzepte ‘bewaffneter Konflikt’ und ‘Streitkräfte’ prüft, analysiert Tropini den Begriff ‘ausländische terroristische Kämpfer’.
Schließlich enthält diese Nummer den Bericht der Zweiten Internationalen Konferenz ‘Silent leges inter arma?’<:i>, die von der belgischen Gruppe der International Society for Military Law and the Law of War im September 2018 in Brügge (Belgien) veranstaltet wurde. Diese Internationale Konferenz, die eine breite Plattform für anregende Debatten zwischen Sachverständigen und Akademikern bietet, befasste sich mit verschiedenen interessanten Themen, die von dem auf Friedenseinsätze anwendbaren Recht bis zum Einsatz verschiedener Waffenarten in spezifischen Kontexten reichen. Der Bericht enthält Zusammenfassungen der Präsentationen und Debatten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Nummer!
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